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AGB

1. Impressum

  • WHG Swiss GmbH

  • Rheinstrasse 8a

  • 9443 Widnau

  • Schweiz

  • Telefon +41 (0)71 722 07 01

  • Fax +41 (0)71 722 07 03

  • Mobil +41 (0)79 590 72 85

  • schwendinger@whg-handel.ch

2. Allgemeines

Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen des Lieferers. Bedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

3. Angebot

Das Angebot des Lieferers bezüglich Preisen, Lieferterminen und Liefermöglichkeit ist freibleibend.

4. Bestellung

Die Bestellung ist erst dann angenommen, wenn sie von uns (WHG) schriftlich bestätigt oder ausgeliefert wird. Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) verantwortlich.

Bei Standard- und Sonderwerkzeugen gilt folgende Über- bzw. Unterlieferung: bis 5 Stück = 1 Stück ab 6-10 Stück = 2 Stück ab 11-20 Stück = 3 Stück ab 21-50 Stück = 5 Stück

5. Preise und Zahlungen

Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk exkl. MwSt. und Versandkosten (Fracht, Verpackung und dergleichen). Bei Post- oder Expresssendungen werden die anfallenden Gebühren berechnet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Risiko des Bestellers. Preisänderungen infolge Druckfehlern oder veränderter Marktverhältnisse, Teuerungen oder Kursanpassungen bleiben ohne jede Voranzeige jederzeit vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung ohne Abzug 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Zahlungen an Vertreter ohne schriftliche Inkassovollmacht sind unzulässig. Aufrechnungen mit bestrittenen Gegenforderungen sind unzulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkennender oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6. Verzug

Bei Zahlungsverzug werden 5% Verzugszinsen berechnet. Bei Händlern werden diese Zinsen ab Fälligkeit nach OR 104 Abs. 3 berechnet.

7. Lieferzeit

Die Liefertermine sind annähernd. Für ihre Einhaltung wird keine Verbindlichkeit übernommen. Wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten, so ist eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche, Vertragsstrafen usw. sind ausgeschlossen, ausser im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Höhere Gewalt jeder Art, Betriebsstörungen und sonstige aussergewöhnliche Umstände im eigenen Betrieb oder dem des Unterlieferanten berechtigen dazu, die Lieferbedingungen teilweise oder ganz aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller irgendwelche Ansprüche auf Erfüllung oder Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Annullierung des Auftrags zustehen, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

8. Gefahrenübergang

Mit Absendung der Ware geht die Gefahr in allen Fällen auf den Besteller über.

9. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu prüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens nach 5 Tagen nach Erhalt, durch schriftliche Anzeige an den Lieferanten zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Lieferers Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung. Hierfür ist dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls entfällt die Gewährleistung. Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschliesslich nach den vorstehenden Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobem Verschulden. Hinsichtlich der Ausführung unserer Standardwerkzeuge gelten unsere Katalogangaben, die jedoch einer technischen Weiterentwicklung unterliegen. Durch diese Weiterentwicklung bedingte Änderungen berechtigen nicht zu Reklamationen.

10. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung nebst etwaigen Kosten und Zinsen aus dem Liefervorgang vor. Veräussert der Besteller die gelieferte Ware, wozu er im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes berechtigt ist, so tritt er hiermit, jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Lieferers, die ihm aus den Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab. Der Lieferer ist berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Verwendete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Verwendete Waren werden nicht mehr zurückgenommen.

11. Anwendbares Recht

Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschliesslich das schweizerische Recht (OR) Anwendung.

12. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen/Verpflichtungen ist Altstätten. Ausschliesslicher Gerichtsstand für die Lieferungen und Zahlungsbedingungen einschliesslich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann ist, Altstätten. Der Lieferer ist auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

13. Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen im Übrigen verbindlich.

14. Copyright

Alle Daten, Grafiken und sonstigen Werke im urheberrechtlichen Sinn auf der Website der WHG Swiss GmbH geniessen urheberrechtlichen Schutz und dienen ausschliesslich der persönlichen Information unserer Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Website sind nur zum Zweck einer Bestellung bei der WHG Swiss GmbH erlaubt. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoss gegen das Urheberrecht dar.